Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gliedstaaten
Gliedstaaten,Mitgliedstaaten eines Bundesstaates. Die Benennung solcher Staaten variiert: in Dtl.: Länder, in Österreich: Bundesländer, in der Schweiz: Kantone, in den USA: Staaten. G. besitzen eine ursprüngl., nicht vom Zentralstaat abgeleitete Staatsgewalt; ihnen sind kraft Bundesverfassung bestimmte Aufgaben zugewiesen.
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