Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gleichheitssatz
Gleichheitssatz (allgemeiner Gleichheitssatz), in Art. 3 Abs. 1 GG verankertes Grund- und Menschenrecht, wonach vor dem Ges. alle Menschen gleich sind. Nur gleichartige Lebenssachverhalte sollen gleich, ungleichartige entsprechend ungleich behandelt werden.
Gleichheitssatz (allgemeiner Gleichheitssatz), in Art. 3 Abs. 1 GG verankertes Grund- und Menschenrecht, wonach vor dem Ges. alle Menschen gleich sind. Nur gleichartige Lebenssachverhalte sollen gleich, ungleichartige entsprechend ungleich behandelt werden.