Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gleichgewicht
Gleichgewicht,1) Biologie: biologisches Gleichgewicht, ökologisches Gleichgewicht.
2) Chemie: (chem. G.) Zustand innerhalb einer umkehrbaren chem. Reaktion, bei dem Hin- und Rückreaktion die gleiche Reaktionsgeschwindigkeit haben. Dabei stehen die Konzentrationen oder Drücke der Ausgangs- und Endprodukte in einem bestimmten Verhältnis zueinander, das durch die G.-Konstante (Massenwirkungskonstante) angegeben wird (Massenwirkungsgesetz).
3) Physik, Technik: der Zustand eines Körpers oder Systems, bei dem maßgebende Zustandsgrößen zeitlich konstant sind und/oder Wirkungen und Gegenwirkungen sich aufheben. Man spricht von dynam. G., wenn sich zwei entgegengesetzt verlaufende Prozesse in ihrer Wirkung aufheben.
Mechanik: Zustand eines starren Körpers oder eines Systems von starren Körpern, bei dem sich die Wirkungen aller angreifenden Kräfte gegenseitig aufheben, sodass weder eine resultierende Kraft noch ein resultierendes Drehmoment existiert (stat. G.). Je nachdem, ob ein System bei geringer Verschiebung aus der G.-Lage sich von selbst in Richtung auf das G. zurückbewegt, weiter davon entfernt oder auch in der neuen Lage im G. ist, heißt das G. stabil, labil oder indifferent (metastabil).
Thermodynamik: Ein abgeschlossenes System befindet sich im thermodynam. G., wenn die Entropie ihren größtmögl. Wert erreicht hat. In einem offenen System kann ein stationärer Zustand (Fließgleichgewicht) auftreten.
Kernphysik: Beim radioaktiven Zerfall herrscht radioaktives G., wenn von einer bestimmten Atomart in der Zeiteinheit ebenso viele Atome zerfallen wie aus einer anderen Art durch Zerfall gebildet werden.
4) Politikwissenschaft: (polit. G.) innenpolitisch: Bestrebungen, durch wechselseitige Kontrolle der Kräfte im Staat Macht zu begrenzen und verschiedenen gesellschaftl. Kräften Möglichkeiten zu ihrer Entfaltung zu geben, z. B. durch das Prinzip der Gewaltenteilung. Außenpolitisch: ausgewogenes Machtverhältnis zw. souveränen Staaten, v. a. im Hinblick auf ihre polit., wirtsch. und militär. Potenzen (z. B. das europäische Gleichgewicht).
5) Volkswirtschaftslehre: Bez. für den Zustand eines Systems, das keine systemimmanenten Änderungstendenzen aufweist. Zentrale Bedeutung hat das Markt-G., bei dem die geplanten Nachfrage- und Angebotsmengen mit dem G.-Preis übereinstimmen. Die Erreichung des gesamtwirtsch. G. (totales G.), gekennzeichnet durch Preisniveaustabilität, hohe Beschäftigungsrate, außenwirtsch. G. sowie stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum, ist ein wesentl. wirtschafts- und konjunkturpolit. Ziel jeder Volkswirtschaft.
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