Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gitter
Gitter,1) Bauwesen: Bauteile aus miteinander gekreuzten Holz- oder Metallstäben, aus Drahtgeflecht oder gelochten Blechen.
2) Elektrotechnik: gitterförmige Elektroden, die zur Steuerung oder Beschleunigung von Elektronen in Elektronenröhren dienen.
3) Kristallographie: Kristallgitter.
4) Optik: (Beugungs-G., optisches G.) period. Anordnung vieler gleichartiger beugender Objekte, die v. a. zur Erzeugung von Beugungsspektren (Beugung) dienen. Amplituden-G. ändern die Intensität (d. h. den Betrag der komplexen Amplitude) des Lichtes, Phasen-G. dessen Phase örtlich periodisch. Opt. Strich-G. werden für durchgehendes Licht auf ebenen Glasplatten (Transmissions-G.) oder für reflektiertes Licht auf spiegelnden Oberflächen (Reflexions-G.) mit eng nebeneinander eingeritzten Linien versehen, die mechanisch (bis 2 000 Linien/mm) oder durch holograph. Interferenzverfahren (bis 6 000 Linien/mm) erzeugt werden. Der Abstand zweier benachbarter Gitterelemente heißt G.-Konstante . Hohlspiegel als konkave Beugungs-G. bilden gleichzeitig ab und sind auch im Ultravioletten und im Infraroten brauchbar. Das Auflösungsvermögen hängt von der Beugungsordnung und der Gesamtzahl der Linien auf der G.-Fläche ab.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Gitter