Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Giroverkehr
Giroverkehr['ʒi:ro-], der bargeldlose Zahlungsverkehr; aufgrund eines Überweisungsauftrags werden Beträge auf den Konten der Bankkunden ab- und zugeschrieben (Belastung und Gutschrift). Die für buchungsmäßige Übertragungen verfügbaren Beträge heißen Buchgeld. Neben dem Überweisungsauftrag kann auch mit Einzugsermächtigung, Abbuchungsauftrag oder Scheck über das Buchgeld verfügt werden. Träger des G. sind: 1) die Bundesbank/Landeszentralbanken als zentrale Abrechnungsstellen für den gesamten bankmäßigen Überweisungsverkehr zw. den Kreditinstituten; 2) die Sparkassen- und Giroverbände sowie Girozentralen (Spar-G.) (jede Sparkasse gehört einer Girozentrale an, die den Geldausgleich der angeschlossenen Sparkassen vermittelt); 3) das Gironetz der Kreditgenossenschaften (Volksbanken, Spar- und Darlehnskassen); 4) die Kreditbanken (Großbanken, Regionalbanken, Privatbankiers). - Der G. setzt voraus, dass der Zahlende und der Zahlungsempfänger Girokonten unterhalten (im Unterschied zu Sparkonten ohne Überweisungsverkehr). Die Girokonten werden nicht oder nur gering verzinst. Die wirtsch. Bedeutung des G. liegt in Beschleunigung und Rationalisierung des Zahlungsverkehrs. (Abrechnungsverkehr, Clearing)
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