Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gilde
Gilde[mnd. »Innung«, »Trinkgelage«, urspr. »gemeinsamer Trunk anlässlich eines abgeschlossenen Rechtsgeschäfts«], urspr. Bez. für »Opfergelage«, womit zugleich die kultisch-religiöse wie die gesellige Seite dieses genossenschaftl. Gebildes zum Ausdruck gebracht wurde. G. bezeichnete dann v. a. die freie Vereinigung von Berufsgenossen zur Förderung gemeinsamer Interessen, Pflege der Geselligkeit und zur gegenseitigen Hilfeleistung. In manchen Gegenden Dtl.s wurden auch Innungen und Zünfte als G. bezeichnet. Die Anfänge reichen im Fränk. Reich ins 8., in England ins 10., in Skandinavien ins 11. Jh. zurück. Im MA. gab es hauptsächlich Schutz-G. (gewährten dem Einzelnen Rechtsschutz), Gewerbe-G. (Handwerks- und Kaufmanns-G. mit gemeinsamen wirtsch. Interessen; überragendes Beispiel: die Hanse), religiös-kultisch bestimmte G. (religiöse Bruderschaften) sowie bes. in Nord-Dtl. Bauern-G. Mit der Herausbildung der liberal verfassten und marktwirtsch. funktionierenden Ind.gesellschaft gingen die G. unter. An ihre Stelle traten z. T. Handwerksinnungen, Berufs- und Interessenverbände.
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