Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gierke
Gierke,Otto von, Jurist (Rechtshistoriker), * Stettin 11. 1. 1841, ✝ Berlin 10. 10. 1921; ein führender Deutschrechtler seiner Zeit; bemühte sich, dem Genossenschaftsgedanken im BGB Geltung zu verschaffen. Dem die Rechtstellung des Einzelnen betonenden, dem wiss. Rechtspositivismus entwachsenden Entwurf zum BGB stellte G. die Forderung nach einem »Tropfen sozialen Öls« gegenüber, die er in seinem Werk »Die soziale Aufgabe des Privatrechts« (1889) bekräftigte. - Weitere Werke: Das dt. Genossenschaftsrecht, 4 Bde. (1868-1913); Das Wesen der menschl. Verbände (1902).
Gierke,Otto von, Jurist (Rechtshistoriker), * Stettin 11. 1. 1841, ✝ Berlin 10. 10. 1921; ein führender Deutschrechtler seiner Zeit; bemühte sich, dem Genossenschaftsgedanken im BGB Geltung zu verschaffen. Dem die Rechtstellung des Einzelnen betonenden, dem wiss. Rechtspositivismus entwachsenden Entwurf zum BGB stellte G. die Forderung nach einem »Tropfen sozialen Öls« gegenüber, die er in seinem Werk »Die soziale Aufgabe des Privatrechts« (1889) bekräftigte. - Weitere Werke: Das dt. Genossenschaftsrecht, 4 Bde. (1868-1913); Das Wesen der menschl. Verbände (1902).