Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gewährleistung
Gewährleistung,die gesetzl. Verpflichtung eines Schuldners, für die Mängelfreiheit einer Sache oder eines Rechts einzustehen. G.-Vorschriften gibt es beim Kauf, bei der Miete und beim Werkvertrag. Die wichtigsten Rechte, die der Gläubiger aus der G. hat, sind Minderung, Wandlung und Schadensersatz.
Gewährleistung,die gesetzl. Verpflichtung eines Schuldners, für die Mängelfreiheit einer Sache oder eines Rechts einzustehen. G.-Vorschriften gibt es beim Kauf, bei der Miete und beim Werkvertrag. Die wichtigsten Rechte, die der Gläubiger aus der G. hat, sind Minderung, Wandlung und Schadensersatz.