Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gewährleistung
Gewährleistung,die gesetzl. Verpflichtung eines Schuldners, für die Mängelfreiheit einer Sache oder eines Rechts einzustehen. G.-Vorschriften gibt es beim Kauf, bei der Miete und beim Werkvertrag. Die wichtigsten Rechte, die der Gläubiger aus der G. hat, sind Minderung, Wandlung und Schadensersatz.
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