Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gewissensehe
Gewissensehe,bis 1983 im kath. Eherecht Bez. für eine mit ausdrückl. bischöfl. Erlaubnis ohne Aufgebot in kanon. Form (Eherecht) geschlossene, aber auf Bitten der Eheleute von allen Beteiligten geheim zu haltende Ehe.
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