Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gewinnabführungsvertrag
Gewinnabführungsvertrag(Ergebnisabführungsvertrag), Unternehmensvertrag, durch den eine AG, Kommanditgesellschaft auf Aktien oder GmbH sich verpflichtet, ihren Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen; auch die Verpflichtung, das Unternehmen für Rechnung eines anderen zu führen (§ 291 Aktien-Ges.). Körperschaftsteuerlich wird der G. nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt.
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