Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Abk. GuV (Erfolgsbilanz), nach § 242 HGB neben der Bilanz Bestandteil des zum Ende einer Rechnungsperiode aufzustellenden Abschlusses der doppelten Buchführung. In ihr werden die Salden der Erfolgskonten, getrennt nach Aufwendungen und Erträgen, einander gegenübergestellt. Die Differenz ist der Erfolg der Periode (Gewinn oder Verlust). Als Teil des Jahresabschlusses hat die GuV die Aufgabe, das Zustandekommen des Erfolgs aus den einzelnen Erfolgsquellen nach Art und Höhe erkennbar zu machen, dadurch einen Einblick in das Zustandekommen des Ergebnisses zu vermitteln und so die Bilanz zu ergänzen. Das Aktien-Ges. schreibt eine Mindestgliederung in Staffelform vor. Für andere Gesellschaftsformen ist auch die Kontenform zulässig.
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