Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gewerbezentralregister
Gewerbezentralregister,beim Bundeszentralregister in Berlin geführtes Register, in dem die gewerbebezogenen Verwaltungsentscheidungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten, wenn die Geldbuße mehr als 200 DM beträgt, seit 1976 erfasst werden; es soll gegenüber gewerberechtlich unzuverlässigen oder ungeeigneten Personen eine einheitl. Untersagungs- und Genehmigungspraxis ermöglichen. Die Eintragungen unterliegen gewissen Tilgungsfristen.
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