Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gewerberecht
Gewerberecht,gesetzl. Bestimmungen zur Regelung der Gewerbe. Das G. hat sich in Dtl. aus dem Polizeirecht zu einem selbstständigen Gebiet innerhalb des Wirtschaftsverwaltungsrechts entwickelt und unterliegt der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes (Art. 74 Ziff. 11 GG). - Grundlage des dt. G. ist die Gewerbeordnung (GewO) vom 22. 2. 1999, wobei wichtige Materien in Sonder-Ges. neu geordnet sind. Die GewO geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus und fixiert deren Beschränkungen zur Gewährleistung der öffentl. Sicherheit unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes. Sie enthält besondere Regelungen über die Einteilung der Gewerbe (stehendes Gewerbe; Reisegewerbe; Messen, Ausstellungen, Märkte), zulässige Maßnahmen der Gewerbeüberwachung, Voraussetzungen der Gewerbezulassung, Einrichtung des Gewerbezentralregisters, arbeitsrechtl. Vorschriften. - In Österreich gilt die GewO von 1994. In der Schweiz ist das G. zum größten Teil noch kantonal geregelt.
Gewerberecht,gesetzl. Bestimmungen zur Regelung der Gewerbe. Das G. hat sich in Dtl. aus dem Polizeirecht zu einem selbstständigen Gebiet innerhalb des Wirtschaftsverwaltungsrechts entwickelt und unterliegt der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes (Art. 74 Ziff. 11 GG). - Grundlage des dt. G. ist die Gewerbeordnung (GewO) vom 22. 2. 1999, wobei wichtige Materien in Sonder-Ges. neu geordnet sind. Die GewO geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus und fixiert deren Beschränkungen zur Gewährleistung der öffentl. Sicherheit unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes. Sie enthält besondere Regelungen über die Einteilung der Gewerbe (stehendes Gewerbe; Reisegewerbe; Messen, Ausstellungen, Märkte), zulässige Maßnahmen der Gewerbeüberwachung, Voraussetzungen der Gewerbezulassung, Einrichtung des Gewerbezentralregisters, arbeitsrechtl. Vorschriften. - In Österreich gilt die GewO von 1994. In der Schweiz ist das G. zum größten Teil noch kantonal geregelt.