Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gewerbeaufsicht
Gewerbeaufsicht,die staatl. Überwachung der Einhaltung bes. von arbeits- und immissionsschutzrechtl. Bestimmungen durch die Gewerbebetriebe (in der GewO und in zahlr. landesrechtl. Vorschriften geregelt). Die Durchführung der G. obliegt in den Ländern den G.-Ämtern (früher »Gewerbepolizei« genannt) bzw. in einigen Bereichen Sonderaufsichtsbehörden, z. B. Bergämtern. - In Österreich ist die G. den Bezirksverwaltungsbehörden und den Arbeitsinspektoraten zugewiesen. In der Schweiz ist die Ordnung der G. kantonal verschieden.
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