Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Getto
Gẹtto (Ghetto) [italien.] das, behördlich erzwungenes und räumlich beschränktes jüd. Wohnviertel, zuerst (1531) für Venedig belegt. Das Gemeindeleben innerhalb der G. folgte den Regelungen der jüd. Selbstverwaltung mit eigener Gerichtsbarkeit und Kulturhoheit, die seit der Spätantike in jüd. Städten und freiwilligen Wohngemeinschaften (Judenviertel; seit etwa 1000 [Verbot des Zusammenlebens von Juden und Christen, verschärft bes. seit dem 16. Jh.], Judengassen, Judenquartiere) gebräuchlich waren. Mit der Verleihung der nominellen Bürgerrechte im 18. und 19. Jh. wurden die Zwangs-G. allmählich abgeschafft, zuletzt (1870) in Rom. - Während des Zweiten Weltkriegs wurde die jüd. Bev. im Baltikum und in Polen von den nat.-soz. Besatzungsbehörden erneut in G. gezwungen; im Warschauer G. kam es 1943 zum Aufstand (Warschau). - Die heutige Soziologie benutzt den Begriff nicht mehr »nur« zur Kennzeichnung räuml. Beschränkung, sondern beschreibt mit ihm auch die Lage von Bevölkerungsgruppen, denen aufgrund ihrer (persönlich, aber auch gesellschaftlich bedingten) Lebenssituation eine Teilnahme am geistigen, kulturellen und polit. Leben der Gesamtgesellschaft nicht möglich ist oder die als Minderheiten diskriminiert sind.
▣ Literatur:
Bartoszewski, W.: Das Warschauer Ghetto - wie es wirklich war. Zeugenbericht eines Christen. Neuausg. Frankfurt am Main 1986.
⃟ Schwarberg, G.: Das G. Göttingen 21993.
Gẹtto (Ghetto) [italien.] das, behördlich erzwungenes und räumlich beschränktes jüd. Wohnviertel, zuerst (1531) für Venedig belegt. Das Gemeindeleben innerhalb der G. folgte den Regelungen der jüd. Selbstverwaltung mit eigener Gerichtsbarkeit und Kulturhoheit, die seit der Spätantike in jüd. Städten und freiwilligen Wohngemeinschaften (Judenviertel; seit etwa 1000 [Verbot des Zusammenlebens von Juden und Christen, verschärft bes. seit dem 16. Jh.], Judengassen, Judenquartiere) gebräuchlich waren. Mit der Verleihung der nominellen Bürgerrechte im 18. und 19. Jh. wurden die Zwangs-G. allmählich abgeschafft, zuletzt (1870) in Rom. - Während des Zweiten Weltkriegs wurde die jüd. Bev. im Baltikum und in Polen von den nat.-soz. Besatzungsbehörden erneut in G. gezwungen; im Warschauer G. kam es 1943 zum Aufstand (Warschau). - Die heutige Soziologie benutzt den Begriff nicht mehr »nur« zur Kennzeichnung räuml. Beschränkung, sondern beschreibt mit ihm auch die Lage von Bevölkerungsgruppen, denen aufgrund ihrer (persönlich, aber auch gesellschaftlich bedingten) Lebenssituation eine Teilnahme am geistigen, kulturellen und polit. Leben der Gesamtgesellschaft nicht möglich ist oder die als Minderheiten diskriminiert sind.
▣ Literatur:
Bartoszewski, W.: Das Warschauer Ghetto - wie es wirklich war. Zeugenbericht eines Christen. Neuausg. Frankfurt am Main 1986.
⃟ Schwarberg, G.: Das G. Göttingen 21993.