Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Getränkesteuer
Getränkesteuer,kommunale Verbrauchs- und Aufwandsteuer, die auf die Abgabe von Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle erhoben wird. Die G., dem Aufkommen nach eine Bagatellsteuer, wurde in Dtl. von den meisten Ländern beseitigt.
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