Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gesundheitszeugnis
Gesundheitszeugnis,für bestimmte Personen (z. B. an Schulen Beschäftigte, bei berufl. Umgang mit Lebensmitteln), in bestimmten Krankheitsfällen (z. B. bei Geschlechtskrankheiten) oder zur Vorlage bei einer Versicherung auszustellende Bescheinigung des Gesundheitsamts oder eines approbierten Arztes mit Auskunft darüber, ob der Zeugnisinhaber frei ist von bestimmten ansteckenden Krankheiten, bzw. über seinen allg. Gesundheitszustand.
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