Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gesundheitsreform
Gesundheitsreform,Bez. für versch. Strukturreformen im Gesundheitswesen. Bei den 1989 (G.-Gesetz), 1993 (Gesundheitsstruktur-Ges.) und 1997 (Beitragsentlastungs-Ges.) in Kraft getretenen G. geht es v. a. darum, die Beiträge für die Krankenversicherung zu stabilisieren und die Kosten für Leistungen zu begrenzen, u. a. durch Einführung und Erhöhung von Eigenbeteiligungen (Zuzahlungen). Betroffen von den Einsparungen, die die G. vorsehen, sind alle Mitglieder des Gesundheitswesens (neben den Versicherten u. a. Ärzte, Krankenhäuser, Pharmaind.). U. a. umfasst die G. auch Maßnahmen, die auf eine effizientere und kostenbewusstere Ressourcenverwendung zielen, z. B. die Abschaffung des Selbstkostendeckungsprinzips und der tagesgleichen Pflegesätze für alle Patienten zugunsten einer leistungsgerechten Vergütung. (Krankenversicherung, Gesundheitswesen)
Gesundheitsreform,Bez. für versch. Strukturreformen im Gesundheitswesen. Bei den 1989 (G.-Gesetz), 1993 (Gesundheitsstruktur-Ges.) und 1997 (Beitragsentlastungs-Ges.) in Kraft getretenen G. geht es v. a. darum, die Beiträge für die Krankenversicherung zu stabilisieren und die Kosten für Leistungen zu begrenzen, u. a. durch Einführung und Erhöhung von Eigenbeteiligungen (Zuzahlungen). Betroffen von den Einsparungen, die die G. vorsehen, sind alle Mitglieder des Gesundheitswesens (neben den Versicherten u. a. Ärzte, Krankenhäuser, Pharmaind.). U. a. umfasst die G. auch Maßnahmen, die auf eine effizientere und kostenbewusstere Ressourcenverwendung zielen, z. B. die Abschaffung des Selbstkostendeckungsprinzips und der tagesgleichen Pflegesätze für alle Patienten zugunsten einer leistungsgerechten Vergütung. (Krankenversicherung, Gesundheitswesen)