Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gestaltungsrecht
Gestaltungsrecht,ein subjektives Recht, dessen Ausübung eine Veränderung der bestehenden Rechtslage herbeiführt. Man unterscheidet selbstständige G. (z. B. Aneignung) und unselbstständige G. , die im Rahmen eines bestehenden Rechtsverhältnisses ausgeübt werden (z. B. Kündigung, Anfechtung).
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