Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gestaltungsrecht
Gestaltungsrecht,ein subjektives Recht, dessen Ausübung eine Veränderung der bestehenden Rechtslage herbeiführt. Man unterscheidet selbstständige G. (z. B. Aneignung) und unselbstständige G. , die im Rahmen eines bestehenden Rechtsverhältnisses ausgeübt werden (z. B. Kündigung, Anfechtung).
Gestaltungsrecht,ein subjektives Recht, dessen Ausübung eine Veränderung der bestehenden Rechtslage herbeiführt. Man unterscheidet selbstständige G. (z. B. Aneignung) und unselbstständige G. , die im Rahmen eines bestehenden Rechtsverhältnisses ausgeübt werden (z. B. Kündigung, Anfechtung).