Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gesetzesvorbehalt
Gesetzesvorbehalt,dem Gesetzgeber von der Verf. ausdrücklich eingeräumte Befugnis, ein Grundrecht unmittelbar durch Ges. einzuschränken oder die Verw. gesetzlich zur Einschränkung zu ermächtigen. Der einfache G. ermächtigt den Gesetzgeber allg. zu Begrenzungen, der qualifizierte G. erlaubt die Einschränkung nur zu bestimmten Zwecken oder unter bestimmten Voraussetzungen.
Gesetzesvorbehalt,dem Gesetzgeber von der Verf. ausdrücklich eingeräumte Befugnis, ein Grundrecht unmittelbar durch Ges. einzuschränken oder die Verw. gesetzlich zur Einschränkung zu ermächtigen. Der einfache G. ermächtigt den Gesetzgeber allg. zu Begrenzungen, der qualifizierte G. erlaubt die Einschränkung nur zu bestimmten Zwecken oder unter bestimmten Voraussetzungen.