Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gesetzeskonkurrenz
Gesetzeskonkurrenz,im Strafrecht die Verletzung mehrerer Strafnormen durch dieselbe strafbare Handlung, wobei die eine Strafnorm die andere ausschließt. So schließt z. B. der Raub (§ 249 StGB) den Diebstahl (§ 242 StGB) aus.
Gesetzeskonkurrenz,im Strafrecht die Verletzung mehrerer Strafnormen durch dieselbe strafbare Handlung, wobei die eine Strafnorm die andere ausschließt. So schließt z. B. der Raub (§ 249 StGB) den Diebstahl (§ 242 StGB) aus.