Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Geselle
Geselle,Handwerker, der eine ordnungsgemäße Ausbildungszeit (meist drei Jahre) durchlaufen und vor der Handwerkskammer oder Innung die G.-Prüfung bestanden hat. Als Zeugnis wird der G.-Brief ausgestellt. - Im MA. lebte der G. in Arbeits- und Wohngemeinschaft im Haushalt des Meisters. Im Spät-MA. bildeten sich das G.-Wandern und G.-Bruderschaften heraus.
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