Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Geschäftsstelle
Geschäftsstelle,bei jedem Gericht und jeder Staatsanwaltschaft eingerichtete, mit Urkundsbeamten besetzte Stelle, durch die u. a. Beurkundungen, Ausfertigungen von Urteilen, Zustellungen und sonstige nicht richterl. Handlungen vorgenommen werden, soweit diese nicht dem Rechtspfleger übertragen sind.
Geschäftsstelle,bei jedem Gericht und jeder Staatsanwaltschaft eingerichtete, mit Urkundsbeamten besetzte Stelle, durch die u. a. Beurkundungen, Ausfertigungen von Urteilen, Zustellungen und sonstige nicht richterl. Handlungen vorgenommen werden, soweit diese nicht dem Rechtspfleger übertragen sind.