Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Geschäftsordnung
Geschäftsordnung,die rechtl. Ordnung der Organisation und des Geschäftsganges einer Einrichtung des privaten, des Verwaltungs-, des Verfassungsrechts oder des Gerichtswesens. Die Verf.organe erlassen ihre G. aufgrund des ihnen zustehenden Selbstorganisationsrechts selbst.
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