Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr(Wirtschaftsjahr), Betriebswirtschaft: Zeitabschnitt von höchstens 12 Monaten, für den die Bilanz aufgestellt wird (§ 240 HGB). Das G. muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen.
Geschäftsjahr(Wirtschaftsjahr), Betriebswirtschaft: Zeitabschnitt von höchstens 12 Monaten, für den die Bilanz aufgestellt wird (§ 240 HGB). Das G. muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen.