Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Geschäftsgeheimnis
Geschäftsgeheimnis(Betriebsgeheimnis), jede betriebl. Tatsache, die nur einem begrenzten Personenkreis bekannt ist und an deren vertraul. Behandlung der Unternehmer erkennbar ein berechtigtes Interesse hat. Die bloße Deklaration einer beliebigen innerbetriebl. Tatsache zum G. lässt ein G. im Rechtssinne nicht entstehen. G. sind straf-, delikts- und wettbewerbsrechtlich geschützt.
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