Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Geschäftsführung
Geschäftsführung,die in der Leitung eines Unternehmens oder Verbandes ausgeübte Tätigkeit, im Gesellschaftsrecht die leitende Tätigkeit für die Gesellschaft. Sie umfasst die tatsächl. und rechtl. Maßnahmen, die die Gesellschaftszwecke fördern sollen, ausgenommen Fragen, die die Grundlagen der Ges. selbst betreffen. Die G. besitzt im Innenverhältnis zu den Gesellschaftern die Geschäftsführungsbefugnis.
Geschäftsführung,die in der Leitung eines Unternehmens oder Verbandes ausgeübte Tätigkeit, im Gesellschaftsrecht die leitende Tätigkeit für die Gesellschaft. Sie umfasst die tatsächl. und rechtl. Maßnahmen, die die Gesellschaftszwecke fördern sollen, ausgenommen Fragen, die die Grundlagen der Ges. selbst betreffen. Die G. besitzt im Innenverhältnis zu den Gesellschaftern die Geschäftsführungsbefugnis.