Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Geschoss
Geschoss,1) Bauwesen: (Stockwerk, Etage), Teil eines Gebäudes, der die auf einer Ebene liegenden Räume umfasst.
2) Waffentechnik: Bez. für einen festen Körper, der aus einer Schusswaffe abgefeuert wird und sich auf einer ballist. Flugbahn ohne Eigenantrieb oder Steuerung fortbewegt. Maßgebend für die Größenordnung eines G. ist das Kaliber der Schusswaffe. Nach der Verwendung unterscheidet man G. für Handfeuerwaffen und Maschinengewehre, Spreng-G., panzerbrechende G., Leuchtspur-G., Träger-G. (»Mutter-G.«) u. a., nach der Art der Stabilisierung im Flug zw. drallstabilisierten G., die aus gezogenen Rohren verschossen werden, und flügelstabilisierten G., die aus glatten Rohren verfeuert und im Flug durch ein Leitwerk oder Flügel stabilisiert werden.
Geschoss,1) Bauwesen: (Stockwerk, Etage), Teil eines Gebäudes, der die auf einer Ebene liegenden Räume umfasst.
2) Waffentechnik: Bez. für einen festen Körper, der aus einer Schusswaffe abgefeuert wird und sich auf einer ballist. Flugbahn ohne Eigenantrieb oder Steuerung fortbewegt. Maßgebend für die Größenordnung eines G. ist das Kaliber der Schusswaffe. Nach der Verwendung unterscheidet man G. für Handfeuerwaffen und Maschinengewehre, Spreng-G., panzerbrechende G., Leuchtspur-G., Träger-G. (»Mutter-G.«) u. a., nach der Art der Stabilisierung im Flug zw. drallstabilisierten G., die aus gezogenen Rohren verschossen werden, und flügelstabilisierten G., die aus glatten Rohren verfeuert und im Flug durch ein Leitwerk oder Flügel stabilisiert werden.