Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Geschmackssinn
Geschmackssinn(Geschmack), chem. Sinn zur Wahrnehmung von Nahrungsstoffen und zum Abweisen ungenießbarer bzw. schädl. Substanzen beim Menschen und bei Tieren. Der G. ist ein Nahsinn mit relativ hohen Reizschwellen. Neben der Kontrolle der Nahrung ist er auch stark beteiligt an der Steuerung der Speichel- und Magensaftsekretion. Die Zellen des G. (Geschmacksrezeptoren) sprechen auf gelöste Substanzen (Geschmacksstoffe) an. Sie liegen bei den Wirbeltieren fast ausschl. im Bereich der Mundhöhle. Bei Säugetieren und beim Menschen stehen die sekundären Geschmacksrezeptoren mit dazwischen liegenden Stützzellen in sog. Geschmacksknospen zusammen; deren spindelförmige Sinneszellen stehen mit einem Fortsatz, durch einen feinen Kanal, der sich in eine nach der Mundhöhle öffnenden Grube (Geschmacksporus) erweitert, mit der Mundhöhle in Verbindung. An ihrer Basis treten Nervenfasern aus, die Geschmacksimpulse zu den betreffenden Gehirnzentren weiterleiten. Der erwachsene Mensch hat etwa 2 000 Geschmacksknospen, die v. a. auf den vorderen und seitl. Zungenteilen und am Zungenrand liegen. Die vielfältigen Sinnesempfindungen, die z. B. beim Abschmecken von Speisen und beim Kosten von Getränken auftreten, beruhen v. a. auf dem Zusammenwirken von Geschmacks- und Geruchsempfindungen. Die vier Grundqualitäten des G. sind süß, sauer, salzig und bitter. Süß schmeckt man mit der Zungenspitze, sauer an den Zungenrändern, salzig an Rändern und Spitze, bitter erst am Zungengrund.
Literatur:
Plattig, K.-H.: Spürnasen u. Feinschmecker. Die chem. Sinne des Menschen. Berlin u. a. 1995.
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