Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Geschmacksmuster
Geschmacksmuster,flächige Muster (z. B. Stoff- oder Tapetenmuster, Modeschnitte) oder räumlich-plast. Modelle (z. B. Lampen), die ästhetisch wirken und nach dem G.-Ges. vom 11. 1. 1876 (mehrfach geändert) für den Urheber schutzfähig sind, vorausgesetzt, sie sind als neues und eigentüml. Erzeugnis anzusehen. Durch das Merkmal des ästhetischen Gehalts unterscheiden sich G. wesentlich vom Gebrauchsmuster. Der G.-Schutz, d. h. die dem Urheber vorbehaltene ausschließl. Befugnis, das G. nachzubilden und zu verbreiten, währt fünf Jahre (Verlängerung auf höchstens 20 Jahre) ab Anmeldung zum Musterregister, das beim Patentamt geführt wird. Das G.-Recht ist vererbbar und übertragbar und gegen Verletzungen rechtlich geschützt. International ist der G.-Schutz in der Pariser Verbandsübereinkunft sowie im Haager Musterabkommen geregelt.
▣ Literatur:
Gerstenberg, E.: Geschmacksmustergesetz. Kommentar u. Handbuch, bearb. v. M. Buddeberg. Heidelberg 31996.
⃟ Nirk, R. u. Kurtze, H.: Geschmacksmustergesetz. Kommentar. Köln u. a. 21997.
Geschmacksmuster,flächige Muster (z. B. Stoff- oder Tapetenmuster, Modeschnitte) oder räumlich-plast. Modelle (z. B. Lampen), die ästhetisch wirken und nach dem G.-Ges. vom 11. 1. 1876 (mehrfach geändert) für den Urheber schutzfähig sind, vorausgesetzt, sie sind als neues und eigentüml. Erzeugnis anzusehen. Durch das Merkmal des ästhetischen Gehalts unterscheiden sich G. wesentlich vom Gebrauchsmuster. Der G.-Schutz, d. h. die dem Urheber vorbehaltene ausschließl. Befugnis, das G. nachzubilden und zu verbreiten, währt fünf Jahre (Verlängerung auf höchstens 20 Jahre) ab Anmeldung zum Musterregister, das beim Patentamt geführt wird. Das G.-Recht ist vererbbar und übertragbar und gegen Verletzungen rechtlich geschützt. International ist der G.-Schutz in der Pariser Verbandsübereinkunft sowie im Haager Musterabkommen geregelt.
▣ Literatur:
Gerstenberg, E.: Geschmacksmustergesetz. Kommentar u. Handbuch, bearb. v. M. Buddeberg. Heidelberg 31996.
⃟ Nirk, R. u. Kurtze, H.: Geschmacksmustergesetz. Kommentar. Köln u. a. 21997.