Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Geschlechtsumwandlung
Geschlechtsumwandlung, ärztl. Maßnahmen zur Änderung der Geschlechtsmerkmale. Eine G. wird vorgenommen, wenn keine eindeutige Geschlechtszugehörigkeit besteht (Intersexualität) oder wenn eine starke Identifikation mit dem anderen Geschlecht mit hierdurch verursachten psych. Konflikten vorliegt (Transsexualität). Nach einer Vorbehandlung mit Sexualhormonen des angestrebten Geschlechts, die zu Bartwuchs (Androgene) oder Wachstum der Brüste (Östrogene) führt, werden durch plastisch-chirurg. Eingriffe die geschlechtsbestimmenden Merkmale geschaffen. - Rechtl. Grundlage für eine G. ist das Transsexuellen-Ges. vom 10. 9. 1980. Danach besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, durch Entscheidung des Amtsgerichts Vornamen zu ändern und im Personenstandsregister eintragen zu lassen. Nach einer operativen G. kann von unverheirateten und fortpflanzungsunfähigen Antragstellern eine gerichtl. Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in einem entsprechenden Verfahren beantragt werden.
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