Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Geschlecht
Geschlecht,1) Biologie: (Sexus) Bez. für die unterschiedl. Ausprägung der Gameten und auch für die entsprechende phänotyp. Ausprägung der die Gameten erzeugenden Lebewesen im Hinblick auf ihre Aufgabe bei der Fortpflanzung. Liegen begeißelte Gameten unterschiedl. Gestalt vor (Anisogamie), werden die Mikrogameten oder Spermien als männlich, die Makrogameten oder Eizellen als weiblich bezeichnet, ebenso die sie erzeugenden Individuen. Bei Beweglichkeit nur des einen Gametentyps wird der beweglichere Gamet i. d. R. als männlich eingestuft, liegen keinerlei Unterschiede vor, werden die Gameten willkürlich als + und — bezeichnet. Zwitter (Hermaphroditen) sind in der Lage, Gameten beiderlei G. gleichzeitig oder nacheinander zu erzeugen. Bei den Metazoen unterscheiden sich i. d. R. auch die die Gameten erzeugenden Individuen in ihrer geschlechtl. Ausprägung. Hiervon sind entweder nur die Fortpflanzungsorgane, Keimdrüsen und ihre Ausführgänge betroffen (primäre G.-Merkmale) oder auch körperl. Merkmale, die nicht unbedingt mit der Fortpflanzung in direktem Zusammenhang stehen (sekundäre G.-Merkmale). Das biolog. Zeichen für männl. Individuen ist ♂ (Speer und Schild des Mars), für weibl. Individuen ♀ (Spiegel der Venus).
2) Genealogie: auf einen gemeinsamen Ahnen zurückgehende Gruppe von Menschen, die aufgrund ihrer Blutsverwandtschaft erblich näher miteinander verbunden sind.
3) Grammatik: Genus.
4) Recht: im german. und mittelalterl. Recht die durch agnat. Abkunft gekennzeichnete Verwandtschaftsgemeinschaft. Das G. bildete den ältesten und engsten Rechts- und Friedensverband innerhalb des Stammes und trat im Kampf als militär. Einheit auf. Im Spät-MA. auch Bez. für die wirtsch. und politisch einflussreichen Patrizierfamilien größerer Städte.
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