Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gesandter
Gesandter(lat. Legatus), diplomat. Vertreter eines Staates bei einem anderen Staat oder einer inter- oder supranat. Organisation. Seit der Wiener Diplomatenrechtskonvention von 1961 gibt es drei protokollar. Rangklassen: a) Botschafter und Nuntien; b) G. i. e. S., Minister und Internuntien; c) Geschäftsträger (Diplomat). Der G. leitet die einer Botschaft entsprechende Gesandtschaft.
Das völkerrechtl. Gesandtschaftsrecht gibt allen Völkerrechtssubjekten das Recht, G. zu entsenden und zu empfangen, und gewährt den G. Schutz und Stellung der Diplomaten. Es gehört zu den ältesten völkerrechtl. Normen, dessen erste umfassende Kodifizierung durch das Wiener Reglement (1815) bzw. das Aachener Protokoll (1818) erfolgte. Eine umfassende Neuordnung stellt die »Wiener Konvention über diplomat. Beziehungen« vom 18. 4. 1961 dar.
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