Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gesamtprokura
Gesamtprokura, Prokura, die mehreren Personen derart erteilt ist, dass sie nur gemeinsam ausgeübt werden kann (§ 48 HGB).
Gesamtprokura, Prokura, die mehreren Personen derart erteilt ist, dass sie nur gemeinsam ausgeübt werden kann (§ 48 HGB).