Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Geräteabgabe
Geräteabgabe,urheberrechtl. Vergütung, die dem Urheber eines Werkes zusteht, welches erwarten lässt, dass es durch Aufnahme von Funksendungen auf Bild- und Tonträger oder durch Übertragungen von einem Bild- oder Tonträger auf einen anderen vervielfältigt wird; durch Hersteller/Importeure der entsprechenden Geräte zu leisten (§§ 54, 54 a Urheberrechts-Ges.). Ebenso bestehen Vergütungsansprüche gegen die Hersteller/Importeure von Ton- und Videokassetten (so genannte Leerkassettenabgabe) sowie Betreiber von Kopiergeräten (zur Herstellung von Kopien gegen Entgelt).
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