Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gerichtsvollzieher
Gerichtsvollzieher,Beamter des mittleren Dienstes, der in einem festen Bezirk beim Amtsgericht v. a. mit der Durchführung der Zwangsvollstreckung betraut ist und u. a. Zustellungen und Ladungen (der Prozessparteien; meist mithilfe der Post) bewirkt; er nimmt ferner Scheck- und Wechselproteste auf. Die Dienstverhältnisse der G. sind landesrechtlich geregelt; i. d. R. sind G. selbstständige Beamte mit festen Grundbezügen und Gebühreneinnahmen. G. sind der Staatshaftung unterworfen. - In Österreich werden entsprechende Aufgaben von Vollstreckungsbeamten, Gerichtsbediensteten und berufenen Organen wahrgenommen. In der Schweiz bestehen in den Kantonen Betreibungsämter für die Durchführung von Schuldbetreibungen.
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