Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gerichtsverfassung
Gerichtsverfassung,die Normen, die die Stellung der Rechtspflege i. w. S. und ihrer Organe im Aufbau des Staates, ihr Verhältnis zur gesetzgebenden und vollziehenden Gewalt, ferner Aufgaben, Organisation und Besetzung der Gerichte und ihrer Geschäftsstellen sowie der anderen Rechtspflegebehörden wie der Staatsanwaltschaft und der staatl. Notariate, die verfassungs- und dienstrechtl. Stellung der Richter sowie die aller anderen Rechtspflegeorgane regeln. In Dtl. ist Grundlage des G.-Rechts das GG, für die ordentl. Gerichtsbarkeit v.a. aber das G.-Ges. vom 27. 1. 1877 (i. d. F. vom 9. 5. 1975), ansonsten die Verfahrens-(Prozess-)Ordnungen der jeweiligen Gerichtsbarkeiten.
Gerichtsverfassung,die Normen, die die Stellung der Rechtspflege i. w. S. und ihrer Organe im Aufbau des Staates, ihr Verhältnis zur gesetzgebenden und vollziehenden Gewalt, ferner Aufgaben, Organisation und Besetzung der Gerichte und ihrer Geschäftsstellen sowie der anderen Rechtspflegebehörden wie der Staatsanwaltschaft und der staatl. Notariate, die verfassungs- und dienstrechtl. Stellung der Richter sowie die aller anderen Rechtspflegeorgane regeln. In Dtl. ist Grundlage des G.-Rechts das GG, für die ordentl. Gerichtsbarkeit v.a. aber das G.-Ges. vom 27. 1. 1877 (i. d. F. vom 9. 5. 1975), ansonsten die Verfahrens-(Prozess-)Ordnungen der jeweiligen Gerichtsbarkeiten.