Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gerichtsbescheid
Gerichtsbescheid,eine ohne mündl. Verhandlung ergangene Entscheidung des Verw.- oder des Finanzgerichts, die über eine Klage befindet. Voraussetzung: geklärter Sachverhalt, Fehlen besonderer Schwierigkeiten, Einstimmigkeit der Richter.
Gerichtsbescheid,eine ohne mündl. Verhandlung ergangene Entscheidung des Verw.- oder des Finanzgerichts, die über eine Klage befindet. Voraussetzung: geklärter Sachverhalt, Fehlen besonderer Schwierigkeiten, Einstimmigkeit der Richter.