Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Genugtuung
Genugtuung,1) allg.: Wiedergutmachung eines Unrechts.
2) christliche Theologie: zentraler Begriff (satisfactio) der Scholastik (Anselm von Canterbury). Der Kreuzestod Christi ist stellvertretend G. für die Sünden der Menschen und stellt die durch Sünden zerstörte Brücke zu Gott wieder her.
3) Recht: das Recht sieht eine G.-Funktion im Schmerzensgeld (§ 847 BGB) sowie im Strafrecht in der öffentl. Bekanntmachung des Urteils gegen den schuldigen Beleidiger durch den Verletzten (§ 200 StGB).
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