Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gentechnikgesetz
Gentechnikgesetz,Bundesgesetz zur Regelung der Gentechnik vom 20. 6. 1990. Das G. dient dem Zweck, Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren, Pflanzen sowie die sonstige Umwelt in ihrem Wirkungsgefüge und Sachgüter vor mögl. Gefahren gentechn. Verfahren und Produkte zu schützen sowie den rechtl. Rahmen für die Erforschung, Entwicklung, Nutzung und Förderung der wiss. und techn. Möglichkeiten der Gentechnik zu schaffen. Die Errichtung und der Betrieb von gentechn. Anlagen bedürfen der Genehmigung.
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