Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Genossenschaftswald
Genossenschaftswald,Wald im Gesamthandseigentum mehrerer Privatpersonen (Waldgenossenschaft). Zum G. werden Körperschaftsforsten (außer Gemeinde- und Stiftungswald) und Gemeinschaftswaldungen öffentlich-rechtl. Art gerechnet.
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