Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Genitiv
Genitiv[lat.] der (Genetiv, Wesfall), zweiter Fall der Deklination. Der G. bezeichnet in attributiver Stellung meist die Zugehörigkeit (Genitivus possessivus: die Malerei des Mittelalters), das Ziel einer Handlung (Genitivus obiectivus: die Befreiung der Gefangenen), den Handlungsträger (Genitivus subiectivus: die Rede des Politikers), auch eine Eigenschaft (Genitivus qualitatis: die Menschen guten Willens) oder den Teil eines Ganzen (Genitivus partitivus: eine große Zahl Neugieriger). Objekte im G. sind im Deutschen an die Rektion entspr. Verben oder an feste Wendungen gebunden: Ich erinnere mich des Vorgangs.
Genitiv[lat.] der (Genetiv, Wesfall), zweiter Fall der Deklination. Der G. bezeichnet in attributiver Stellung meist die Zugehörigkeit (Genitivus possessivus: die Malerei des Mittelalters), das Ziel einer Handlung (Genitivus obiectivus: die Befreiung der Gefangenen), den Handlungsträger (Genitivus subiectivus: die Rede des Politikers), auch eine Eigenschaft (Genitivus qualitatis: die Menschen guten Willens) oder den Teil eines Ganzen (Genitivus partitivus: eine große Zahl Neugieriger). Objekte im G. sind im Deutschen an die Rektion entspr. Verben oder an feste Wendungen gebunden: Ich erinnere mich des Vorgangs.