Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Generalversicherung
Generalversicherung(Generalpolice), spezielle Form der laufenden Versicherung, v. a. in der Transportversicherung. Der Versicherer verpflichtet sich im Vorhinein, die vom Versicherungsnehmer in ein »Beibuch« eingetragenen Risiken gegen die festgelegten Gefahren zu versichern, ohne dass jeweils eine Einzelanmeldung beim Versicherer erfolgen muss.
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