Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Generalversammlung
Generalversammlung,1) Versammlung der Mitgl. einer Genossenschaft, die u.a. den Jahresabschluss feststellt; entspricht der Hauptversammlung einer AG. - Das österr. Recht verwendet den Begriff G. bei der GmbH und den Genossenschaften, das schweizer. Recht bei der AG und der Genossenschaft.
2) Hauptorgan der UNO: die Vollversammlung aller Mitgliedsstaaten.
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