Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Generalunternehmer
Generalunternehmer, von einem Auftraggeber mit der Ausführung eines Auftrages (z. B. Bau eines Hauses) betrauter Unternehmer, der befugt ist, einen Teil der Leistung in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an Unter- oder Subunternehmer zu vergeben.
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