Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Generalstabsdienst
Generalstabsdienst,bei der Bundeswehr (Heer, Luftwaffe) Bez. für die Gesamtheit der Dienststellungen, in denen bes. ausgewählte und ausgebildete Offiziere Dienst tun. Die im G. Tätigen, v. a. eingesetzt im Verteidigungsministerium sowie in nat. und NATO-Stäben, tragen karmesinrote Kragenspiegel und führen die Bez. »i. G.« (im G.) als Zusatz hinter ihrer Dienstgrad-Bez. Bei der Marine wird der G. als »Admiralstabsdienst« bezeichnet.
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