Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Generalstab
Generalstab,als Führungsorganisation zur Unterstützung eines Feldherrn sowie von höheren Truppenführern Anfang des 19. Jh. in Preußen entstanden; erlangte unter H. von Moltke seine volle Bedeutung; heute bei allen modernen Streitkräften eingeführt. Hauptaufgaben: Bearbeitung der Fragen aller Führungsgrundgebiete; Vorbereitungen von Führungsentscheidungen werden unter Leitung des Chefs des Stabes (ab Divisionsebene) durch G.-Abteilungen wahrgenommen, die in der NATO einheitlich gegliedert sind. - Einen G. als zentrale Führungsorganisation gibt es bei der Bundeswehr nicht. Führungsaufgaben werden im Frieden durch die Führungsstäbe der Bundeswehr und der Teilstreitkräfte, im Verteidigungsfall v. a. durch NATO-Hauptquartiere wahrgenommen, in denen anteilmäßig G.-Offiziere der beteiligten nat. Kontingente tätig sind. - Die in nat. und integrierten Stäben tätigen Offiziere im G.-Dienst haben eine besondere Ausbildung an der Führungsakademie (FüAk) in Hamburg durchlaufen. - Das österr. Bundesheer verfügt über bes. ausgebildete G.-Offiziere. In der Schweiz werden G.-Aufgaben durch bes. ausgebildete G.-Offiziere wahrgenommen; an der Spitze der »Gruppe für G.-Dienste« steht ein »Chef des G.«.
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