Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Generalstaatsanwalt
Generalstaatsanwalt,der oberste Beamte der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten. Er ist weisungsbefugt gegenüber allen Staatsanwaltschaften seines Bezirks.
Generalstaatsanwalt,der oberste Beamte der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten. Er ist weisungsbefugt gegenüber allen Staatsanwaltschaften seines Bezirks.