Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Generalstaaten
Generalstaaten(niederländ. Staten-Generaal), urspr. eine gemeinsame Vertretung der Stände mehrerer Territorien eines Landesherrn (in den Niederlanden erstmals 1464). 1588 Bez. für die von Spanien abgefallenen niederländ. Provinzen, seit 1814 für das niederländ. Parlament.
Generalstaaten(niederländ. Staten-Generaal), urspr. eine gemeinsame Vertretung der Stände mehrerer Territorien eines Landesherrn (in den Niederlanden erstmals 1464). 1588 Bez. für die von Spanien abgefallenen niederländ. Provinzen, seit 1814 für das niederländ. Parlament.