Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Generalstaaten
Generalstaaten(niederländ. Staten-Generaal), urspr. eine gemeinsame Vertretung der Stände mehrerer Territorien eines Landesherrn (in den Niederlanden erstmals 1464). 1588 Bez. für die von Spanien abgefallenen niederländ. Provinzen, seit 1814 für das niederländ. Parlament.
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