Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Generalklausel
Generalklausel,Gesetzesvorschrift, die nur einen allg. Rechtsgrundsatz aufstellt und die sachgerechte Anwendung der Rechtsregel im Einzelfall dem Rechtsanwender, bes. den Gerichten, überlässt. Beispiele für G.: Treu und Glauben, allgemeine Verkehrsauffassung, gute Sitten, Billigkeit. - Im Polizei- und Ordnungsrecht gibt die polizeil. G. den Behörden neben speziellen Einzelermächtigungen die allgemeine Befugnis zur Gefahrenabwehr.
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